Imme Tröger
Heilpraktikerin für Psychotherapie

- Ihre psychologische Begleitung -

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Honorar


Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, einem Coaching oder einer psychologischen Beratung werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – ich arbeite daher auf Honorarbasis. Die Kosten werden von Ihnen selbst getragen.


Bei einer privaten Abrechnung:


1. Dass Sie therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, bleibt ausschließlich zwischen Ihnen und mir und findet an keiner weiteren Stelle Erwähnung. Sie können so erhöhte Beiträge bei Versicherungsabschlüssen für private Krankenversicherungen, Lebens- oder Berufsversicherungen oder Benachteiligungen im Rahmen einer beruflichen Bewerbung (z.B. Staatsdiensten) vermeiden. Des weiteren müssen Sie keine aufwendige Bürokratie und Formulare Ihrer Krankenkasse hinter sich bringen und können sich ganz auf Ihren neuen Lebensweg konzentrieren.


2. Derzeit kann die Wartezeit für eine Psychotherapie 3 Monate betragen - wenn nicht mehr.


Hier setzen Heilpraktiker für Psychotherapie an
und bilden eine Brücke für eine zeitnahe Hilfe.
Sie erhalten eine rasche Terminvergabe


Die Kosten eines Coachings, einer Beratung oder einer Therapie können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ geführt. Ihr Steuerberater berät Sie gern über diese Möglichkeit.


Sollten Sie dennoch an einer Kostenübernahme interessiert sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung einer Psychotherapie (nach § 13 Abs. 3 SGB V) bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen.
Eine Kostenunterstützung kann für Sie in Frage kommen, wenn Sie privat versichert oder zusatzversichert sind. Ihr zuständiger Sachbearbeiter Ihrer Versicherung berät Sie gern.